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Frage:

Wenn im Wirtschaftsprivatrecht etwas schiefläuft, kann es zu einem Strafverfahren kommen. Bei einer Straferwartung von über vier Jahren, ist die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zuständig. Was unterscheidet diese Verfahren von denen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht?  

Antwort:

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