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Frage:

Galerist G entdeckt den jungen Maler M, dessen Werke vielversprechend sind. Er bietet ihm für jedes Bild, das er in den nächsten zwei Jahren malt 5.000 €. Um diesen Deal abzusichern, zahlt G dem M eine Exlusivprämie von 10.000 € und lässt sich versprechen, dass M für diese Zeit auf seine Befugnis, über die Bilder anderweitig zu verfügen, verzichtet. Nach zwei Monaten verkauft G ein Bild von M für 70.000 €. Sammler S, der davon gehört hat, besucht M in seinem Atelier und sieht drei neue Bilder, die er ihm gerne für 80.000 € das Stück abkaufen würde. Kann M dem S die Bilder verkaufen und übereignen?  

Antwort:

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