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Frage:

Damit ein Vertrag zustande kommt müssen die beiden Willenserklärungen, z.B. von Käufer und Verkäufer, in den wesentlichen Punkten übereinstimmen.

a) Wie lautet die lateinische Bezeichnung für die „wesentlichen Punkte“?

b) Um welche Punkte handelt es sich dabei im Falle eines Kaufvertrages?

 

Antwort:

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