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Frage:

Nehmen wir an, der A hätte sich eine Pizza nach Hause liefern lassen. Als der Pizzabote das Geld von ihm verlangt, erklärt A, dass er gedacht habe, dass mit der beworbenen kostenfreien Lieferung auch die Pizza selber gemeint war. Gegen Geld will A die Pizza nicht. Nehmen Sie an, A hätte ein Anfechtungsrecht nach § 119 BGB. Warum würde ihm dieses Anfechtungsrecht wenig nutzen?  

Antwort:

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