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Frage:

Wir haben folgende vorläufige Definition von Willenserklärung angenommen: Eine Willenserklärung ist die (private) Willensäußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist.  

a) Was bedeutet privat in diesem Zusammenhang?

b) Welches Problem taucht bei dieser Definition auf und wie ließe es sich lösen?

Antwort:

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