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Frage:

A hat B 5.000 € gegeben, damit er diese an einen sog. „Schenkkreis weiterleitet. B hat das Geld an diejenigen Mitglieder des Schenkkreises gegeben, die sich zu dieser Zeit in der sog. Pole-Position befanden. Die Beschenkten erhielten von A unterzeichnete Schenkungsurkunden. Bevor A selber in Pole Position aufrücken kann, löst sich der Schenkreis auf. A fragt, ob er von B das Geld zurückverlangen kann. B meint, er habe dem A nur einen Gefallen tun wollen.

a) Wie lautet die Fallfrage?

b) Wie beginnt man ein juristisches Gutachten?

c) Wie könnte hier der erste Satz des Gutachtens lauten?

d) Welches Merkmal sollte man zuerst prüfen?

e) Was ist eine Fallnorm?

f) Wie lautet die Fallnorm für die Frage hier, also die Frage, ob ein unentgeltlicher Vertrag (§ 662

BGB) oder ein Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungswillen vorliegt?

g) Wie könnte man den Sachverhalt unter diese Fallnorm subsumieren?

h) Welches Merkmal sollte man danach prüfen?

i) Wie könnte die Fallnorm für diese Frage lauten?

j) Und die Subsumtion?

k) Welches Merkmal muss noch geprüft werden?

l) Wie lauten Fallnorm + Subsumtion?

m) Bitte prüfen sie weitere Anspruchsgrundlagen.

 

Antwort:

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