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Frage:

V schickt an die K ein Kleid. Er schreibt dazu, dieses stände ihr bestimmt ausgezeichnet und wäre mit 250 € selten günstig. Wenn sie das gute Stück nicht innerhalb von 14 Tagen zurückschicke, würde der Betrag fällig. K gefällt das Kleid nicht. Sie bittet ihren Ehemann es zurück zu schicken. Der vergisst es. Kann V nach Ablauf der 14 Tage von K die 250 € verlangen? (Bitte prüfen Sie den Fall gutachterlich.)  

Antwort:

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