Arzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen (§ 9 Berufsordnung, BO)
1. auf was bezieht sich diese Schweigepflicht noch?
2. gilt das nur für Ärzte?
3. was droht bei Verletzung der Schweigepflicht?
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