Die ArbStättV bezieht sich dabei auf das ganze Arbeitssystem und nicht nur auf das computergestützte Anwendungssystem oder Arbeitsmittel. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, ein Softwareprodukt als konform zur ArbStättV zu erklären.
Antwort:
Nur angemeldete Nutzer dürfen die Antwort sehen. Hier geht's zur kostenlosen Registrierung.
Kommentare
Nur angemeldete Nutzer dürfen kommentieren. Hier geht's zur kostenlosen Registrierung.