Begehung von UKSH-Einrichtungen durch Studenten

Begehung von UKSH-Einrichtungen durch Studenten

Frage:

wahr oder falsch

Bei einer Begehung von UKSH-Einrichtungen (u.a. der Krankenversorgung) dürfen Studenten der MI teilnehmen, da die Gefahr der Kenntnisnahme von personen bezogenen Daten nur gering ist.

Antwort:

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