Eine e.Kfr. erteilt einem Mitarbeiter Prokura und entzieht sie ihm kurzfristig wieder, da M riskante Geschäfte tätigt. Weder die Erteilung der Prokura noch deren Entzug werden zum HReg angemeldet. M geht verärgert zum Autohändler A, bei dem die e.Kfr. bisweilen Fahrzeuge für den Gewerbebetrieb kauft, und erwirbt namens der e.Kfr. einen kürzlich zugelassenen BMW X6, mit dem er sich in die Republik Moldau absetzt. Kann A von der e.Kfr. den Kaufpreis für den Wagen iHv 65.000 € verlangen?
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