Beispielfall

Beispielfall

Frage:

Grün, Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer der Grün-Veranstaltungs-GmbH, möchte einen Seminarraum der GmbH teilweise neu ausstatten und verhandelt deswegen namens der GmbH mit Frau Müller, einer e.Kfr., die einen Büromöbelhandel betreibt. Nach mehre-ren Telefonaten einigen sich beide auf die Lieferung von 36 Tischelementen und 72 Stüh-len in Lichtgrau. Der Gesamtpreis der Lieferung, die am 1.10. erfolgen soll, beträgt 8.360,00 €. Da die Verhandlungen etwas kompliziert waren, schreibt Frau Müller am Tag nach dem letzten Gespräch mit Grün an diesen:


Sehr geehrter Herr Grün,
ich freue mich, Ihrer GmbH vereinbarungsgemäß 36 Tischelemente und 72 Stühle in Anth-razitgrau zum Preis von 8.630 € liefern zu dürfen. Die Lieferung erfolgt zum 1.10.
Mit freundlichen Grüßen
M. Müller


Den Brief, der zwei Tage nach dem letzten Telefongespräch eintrifft, liest Grün erst nach 8 Tagen, weil er sich zu einem spontanen Kurzurlaub auf Usedom entschlossen hatte. Er protestiert umgehend bei Frau Müller wegen der Farb- und Preisabweichung.


Frage: Hat M einen Anspruch auf Bezahlung von 36 Tischelementen und 72 Stühlen in Anthrazitgrau zum Preis von 8.630 €? 

Antwort:

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