Die Forstandsmitglieder der S-AG investiert einvernehmlich 4 Mio. € in eine hoch riskante Anlage. Sie möchten den Gewinn und ihre gewinnabhängige Vergütung steigern. Der tipp stammt von einem befreundeten Geschäftsführer. Allerdings hat die Hausbank unter berufung auf Medienberichte dringend von der Investition abgeraten. Nach 4 Monaten hat die Anlage die hälfte ihres Wertes verloren und das gesellschaftsvermögen ist entsprechend gemindert.
Kann der Aufsichtsrat den Vorstand persönlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen?
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