Fall: A hebt – durch eine eingehende SMS etwas abgelenkt - in einer Auktion (§ 156 BGB ) die Hand, um eine Vase zu erwerben, muss dann aber feststellen, ein altes Buch ersteigert zu haben.
a) Bitte subsumieren Sie diesen Fall unter die Merkmale der Willenserklärung.
b) Welche Rechtsfolge ergibt sich daraus?
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