Treusorgende Ehefrau Als K mal wieder Probleme mit seinem alten Drucker hat, ist seine Geduld am Ende. Er greift zum Otto-Katalog und füllt die Bestellkarte für einen neuen Drucker aus. Als er den Preis einträgt, kommen ihm Bedenken wegen seiner knappen Finanzlage. Um sich die Angelegenheit noch mal durch den Kopf gehen zu lassen, legt er die ausgefüllte und zur Versendung fertige Bestellkarte auf seinen Schreibtisch und geht danach in seine Stammkneipe. Am Abend findet E, die Ehefrau des K, den Bestellschein. Sie meint, ihr Ehemann hätte vergessen, die Karte zur Post zu geben und als brave Ehefrau macht sie sich sofort auf den Weg zum nächsten Postkasten. Zwei Wochen später, K hatte die Angelegenheit inzwischen vergessen, trifft der Drucker zusammen mit der entsprechenden Rechnung ein. Muss K zahlen?
a) Bitte subsumieren Sie die „Äußerung“ des K unter die Merkmale der WE.
b) Sollte dem K diese Äußerung als WE zugerechnet werden können? Bitte begründen Sie auch
anhand eines Fallvergleichs zur Trierer Weinversteigerung Ihre Entscheidung.
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