Frage 4 (Zulässigkeit von Firmen)

Frage 4 (Zulässigkeit von Firmen)

Frage:

Sind folgende Firmen zulässig?

  1. "Blumenladen-GmbH" für Rostocker Blumengeschäft in Form einer GmbH (4P.)
  2. "Nanu Nana" (GmbH) als Handelsgesellschaft für Geschenkartikel? (2P.)
  3. "Hamburger-Kaffeelager OHG" für Lebensmittelgeschäft? (4P.)

Antwort:

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