Frage 4 (Zulässigkeit von Firmen)
Frage:
Sind folgende Firmen zulässig?
- "Blumenladen-GmbH" für Rostocker Blumengeschäft in Form einer GmbH (4P.)
- "Nanu Nana" (GmbH) als Handelsgesellschaft für Geschenkartikel? (2P.)
- "Hamburger-Kaffeelager OHG" für Lebensmittelgeschäft? (4P.)
Antwort:
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