Liegt eine Willenserklärung vor?

Liegt eine Willenserklärung vor?

Frage:

A grüßt seinen Freund in einem Weinlokal, indem er ihm zuwinkt. Er hätte allerdings wissen können, dass dort zur gleichen Zeit eine Weinversteigerung stattfindet und sein Gruß als Gebot verstanden wird. Bevor A das Missverständnis aufklären kann, erteilt der Auktionator den Zuschlag.

Welche Merkmale einer Willenserklärung erfüllt A durch seinen Gruß?

Hat A ein wirksames Gebot abgegeben?

Antwort:

Nur angemeldete Nutzer dürfen die Antwort sehen. Hier geht's zur kostenlosen Registrierung.