Rechtsgeschichte als Teil der allgemeinen Geschichtswissenschaft?
Rechtsgeschichte als Teil der allgemeinen Geschichtswissenschaft?
Frage:
Erläutern Sie den Standpunkt, wonach die Rechtsgeschichte nicht Teil der praktischen Rechtswissenschaft, sondern der allgemeinen Geschichtswissenschaft ist!
Antwort:
Nur angemeldete Nutzer dürfen die Antwort sehen. Hier geht's zur kostenlosen Registrierung.
Kommentare
Nur angemeldete Nutzer dürfen kommentieren. Hier geht's zur kostenlosen Registrierung.