SGB V §39: Vorrangregel für Krankenhausbehandlungen

SGB V §39: Vorrangregel für Krankenhausbehandlungen

Frage:

Ordne Folgende Behandlungen nach ihmrem Vorrang ein
(was wird eher gemacht, wenn es möglich ist)

Ambulantes Operieren im Krankenhaus
Teilstationäre Krankenhausbehandlung
Vollstationäre Krankenhausbehandlung

Antwort:

Nur angemeldete Nutzer dürfen die Antwort sehen. Hier geht's zur kostenlosen Registrierung.