SGB V §39: Vorrangregel für Krankenhausbehandlungen
Frage:
Ordne Folgende Behandlungen nach ihmrem Vorrang ein
(was wird eher gemacht, wenn es möglich ist)
Ambulantes Operieren im Krankenhaus
Teilstationäre Krankenhausbehandlung
Vollstationäre Krankenhausbehandlung
Antwort:
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