Warum sind "Beamtenrechtliche Beurteilungen", "Entscheidungen weisungsfreier Sachverständigenausschüsse/
pluralisisch besetzter Gremien", "Prognoseentscheidungen und Risikobewertungen" und "Politisch höchst bedeutsame wirtschaftspolitische Entscheidungen" gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar?
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