unverzüglich im Sinne des § 121 BGB

unverzüglich im Sinne des § 121 BGB

Frage:

Was bedeutet „unverzüglich“ im Sinne des § 121 BGB?

Antwort:

Nur angemeldete Nutzer dürfen die Antwort sehen. Hier geht's zur kostenlosen Registrierung.