Widmung und Unterhaltung: Straßenbaulast II

Widmung und Unterhaltung: Straßenbaulast II

Frage:

Wer ist der Adressat der Öff. rechtlichen Verpflichtung hinsichtlich der Straßenbaulast, und wie ist die Trägerschaft der Straßenklassen im Einzelnen (6)?

Antwort:

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