Getränkehersteller G möchte sein neues koffeinhaltiges Erfrishungsgetränk "Koka Cola" nenne, um die Markteinführung zu erleichtern und Werbungskosten zu sparen. Sehen Sie Probleme bei der Eintragung beim DPMA, wenn es sich um einen weißen Schriftzug auf rotem Grund handelt? (12P)
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